BG Energiedienstleistung ContractingEinspar-Contracting

Hannover, 16.05.2012

SPD-Antrag zur Mietrechtsänderung mit verheerenden Folgen für die Energiedienstleistungsbranche

Am vergangenen Freitag wurde im Deutschen Bundestagder Antrag „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“ der SPD-Fraktion diskutiert. Der darin enthaltene Punkt Contracting würde, so übernommen, verheerende Folgen für die gesamte Energiedienstleistungsbranchen nach sich ziehen.

„Es ist schon ein trauriges Bild, das sich in der Politik bei der Debatte um das Mietrecht abbildet“, kritisiert Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW. „Das Prinzip des Contractings scheint immer noch nicht in den Köpfen der Politiker angekommen zu sein. Es wird die Situation der Mieter falsch dargestellt und außer Acht gelassen, dass nur durch Contracting die von der Politik geforderte Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden kann. Der Antrag der SPD-Fraktion enthält eine starke Einschränkung bei der Umsetzung und Umstellung von Contracting.“

Sollte der Antrag Einzug in den Gesetzesentwurf bekommen, wäre damit das Geschäftsfeld Contracting in der Wohnungswirtschaft gefährdet und somit auch die Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen nicht mehr gegeben. Der Vermieter hat keinen eigenen Nutzen, wenn er hohe Investitionen in eine moderne und effiziente Anlage tätigt (Investor-Nutzer-Dilemma). „Eigenbetrieb führt zu erhöhtem Energieverbrauch, da der Auftrag, ein Gebäude verlässlich zu erwärmen, mit „unsensiblen“ Heizungsanlagen leichter zu erfüllen ist. Der Vermieter baut eine Anlage ein, die funktioniert.“, so Arnold weiter. „Die Wirtschaftlichkeit ist für ihn nachrangig, da die Kosten dafür die Mieter tragen. Auch im Betrieb kümmert er sich nur um die Anlage, wenn sie eine Störung hat. So kann die Anlage schlecht abgestimmt munter vor sich hin heizen, ohne optimal geregelt zu sein.“

Das Contracting kann als umweltpolitisches Instrument zur Auflösung des Investor-Nutzer-Dilemmas im Mietrecht angewandt werden. Beim Contracting hat der Contractor einen wirtschaftlichen Nutzen durch den optimalen Betrieb der Heizanlage. Die Preisgestaltung im Wärmelieferungsvertrag ist so ausgelegt, dass der Contractor vom Brennstoffsparen profitiert. Aus dem Interesse des Contractors, Primärenergie zu sparen, resultiert auch der Einsatz von wirtschaftlich hocheffizienten Technologien. Da Contractingverträge auf 10 Jahre und mehr abgeschlossen werden, muss auch die Technologie nachhaltig sein, was bedeutet, dass Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.

Contracting hat also aufgrund des wirtschaftlichen Interesses des Contractors u.a. die drei oben genannten Vorteile und führt dadurch zur Reduktion der CO2 Emission:

  1. Primärenergieeinsparung
  2. Einsatz moderner wirtschaftlich arbeitende Technologie (häufig BHKW)
  3. Einsatz nachhaltiger Brennstoffe

Die Mieter sind durch den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, den ein Vermieter bei der Umstellung auf Contracting einhalten muss, vor ausufernden Kosten geschützt. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung hat im Übrigen bereits einen Rechtsrahmen für die Umstellung von Eigenbetrieb auf Contracting gesetzt.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Stellungnahme zur Mietrechtsreform (Entwurf vom 25.10.2011) sind auf der Internetseite des VfW www.energiecontracting.de zu erhalten.



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