Hannover, 19.06.2012
Gemeinsame Stellungnahme zum Mietrecht auf den Weg gebracht
Zu dem am 23.05.2012 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Mietrechtsänderung hat jetzt der Bundesrat bis Anfang Juli Zeit, Stellung zu nehmen. Diese Zwischenzeit hat der VfW genutzt und gemeinsam mit anderen Energieverbänden eine Stellungnahme auf den Weg gebracht, um auf die unzureichenden Rahmenbedingungen in dem Entwurf aufmerksam zu machen.
Grundsätzlich wird das Vorhaben der Bundesregierung befürwortet. Dabei sollen die im Energiekonzept beschriebenen Zielsetzungen für die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umlage der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte (Fernwärme und Contracting) in bestehenden Mietverhältnissen geregelt werden. Doch in dem aktuell vorliegenden Regierungsentwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes, der gegenüber dem letzten Referentenentwurf vom 25.10.2011 kaum Veränderungen aufweist, werden die Regelungen den energiepolitischen Anforderungen der Bundesregierung nicht gerecht.
Auszug aus der aktuellen Stellungnahme: „Insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des § 555b BGB (Modernisierungsmaßnahmen) und des § 556c BGB (Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Contracting und die Fernwärmeversorgung in dem aktuellen Gesetzesentwurf unzureichend. Contracting-Modelle werden hierdurch weder befördert, noch werden die KWK- und Fernwärmeausbauziele der Bundesregierung hierdurch erreicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Ermächtigung für eine Rechtsverordnung für Wärmelieferverträge als wenig zielführend zu bewerten.“
Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP, „die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich [zu] erweiter[n]t.“[1], konterkarieren die geplanten Regelungen dieses Ziel.
Bereits am 31. Mai 2012 hat der VfW durch seine Pressemeldung „Kabinettsbeschluss zur Mietrechtsnovelle“ zu dem aktuellen Regierungsentwurf geäußert. Zusammen mit anderen Energieverbänden hat der VfW am 14. Juni 2012 eine weitere Stellungnahme zur Mietrechtsreform (Entwurf vom 23.05.2012) an die Verantwortlichen der Politik versandt. Die Informationen sind auf der Internetseite des VfW www.energiecontracting.de zu erhalten.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Sabrina Stöter, sabrina.stoeter@vfw.de, Tel.: 0511/36590-14
[1] Quelle: „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP“, Punkt 4.2 Klimaschutz, Energie und Umwelt; Unterpunkt „Gebäudesanierung und Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich“, S. 28
Teilnehmer der VfW-Jahrestagung unterstützen Hochwasseropfer in Magdeburg
Vorträge der VfW-Jahrestagung 2013 (nur für Mitglieder)
Bundesgesetzblatt veröffentlicht Wärmelieferverordnung
Das Sonderseminar lehrt abgestimmte Vertriebsstrategien und zielgerichtetes Controlling. ... mehr