Definition
Als »Finanzierungs-Contracting« werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor eine für die Energieversorgung eines Gebäudes eingesetzte Anlage plant, finanziert und errichtet. Die Betriebs- und Instandhaltungsverantwortung liegt anders als beim Energieliefer- und Einspar-Contracting beim Nutzer bzw. Immobilieneigentümer.
Philosophie
Wirtschaftlichkeit durch Investitionsentlastung und Optimierung beim Anlagenbau Konzentration auf optimalen Anlagenbau
Zielgröße
Minimierung der Contractingrate für Anlagenbereitstellung
Typika
keine Betriebsführung, kein laufendes Energiemanagement, keine Risikoverlagerung, Langfristverträge
Refinanzierung
aus Entgelt für Anlagenbereitstellung
Anwendungen
meist gewerbliche Anlagen
ungeeignet für
Wohnungsbau
Rechtsquellen
allg. Vertragsrecht, VOL
Anmerkung
im Wohnungsbau irrelevant
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