Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung, in der ein Verbrennungsmotor ähnlich wie beim PKW oder LKW eingesetzt wird. Der Motor erzeugt, zeitgleich mechanische Energie (Kraft) und Wärme. Das Prinzip wird daher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) genannt.
Die mechanische Energie wird im Generator in elektrische Energie umgewandelt. Die Wärme aus Motorkühlwasser, Öl und Abgas wird mit Wärmetauschern zum Erwärmen von Heizwasser genutzt. Über Wärmenetze wie Zentralheizungssysteme, Nah- und Fernwärmenetze werden Gebäude aller Art beheizt und Trinkwasser erwärmt. Im Sommer ist es sogar möglich die Wärme über eine Absorptionskältemaschine in Kälte umzuwandeln, welche zur Klimatisierung von Gebäuden genutzt wird. Dieses Prinzip wird Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) genannt.
Energieeinsparung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Grafik: ASUE
Durch die gekoppelte Nutzung der unterschiedlichen Energieformen haben Blockheizkraftwerke einen sehr hohen Gesamtwirkungsgrad von 80 bis über 90 Prozent.
Da ein BHKW die Abwärme der Stromerzeugung, die im Großkraftwerk meist ungenutzt in die Umwelt verpufft, nutzt und somit Brennstoffe einspart, ist die Kraft-Wärme-Kopplung von der EU und dem deutschen Gesetzgeber als Hocheffizienztechnologie anerkannt, was sich in vielen Gesetzen (auch in der Förderung durch KfW-Mittel) positiv niederschlägt. Wärmeversorgungsysteme mit KWK-Anlagen erreichen bei guter Auslegung sehr niedrige Primärenergiefaktoren, was sie für Contracting-Projekte besonders geeignet macht.
23.01.2012 | Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.
22.09.2009 | Contractoren die demnächst ein BHKW in Betrieb nehmen, haben in der Regel die Richtlinie »Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)« von Juli 2007 zu beachten.
19.06.2008 | Die neuen Bedingungen sind teilweise »dramatisch gut« – leider jedoch mal wieder auch beliebig kompliziert. Fa. Senertec hat versucht die wichtigsten Regelungen für kleine BHKW auf den Punkt zu bekommen.
Öffentliche Anhörung am 07.04.2008 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Als Vertreter für den Verband für Wärmelieferung e.V. war anwesend: Herr Winfried Haas, MVV Energiedienstleistungen GmbH Berlin.
25.2.2008 | Eine aktuelle Stellungnahme des B.KWK zum Regierungsentwurf vom 5.12.2007, zu dem sich inzwischen auch der Bundesrat positioniert hat, können Sie hier als PDF herunterladen.
23.05.2007 – Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat den Regierungsfraktionen am 10.5. den Entwurf einer Novelle des KWK-Gesetzes (KWKG) zugestellt, der zunächst zur Diskussion gestellt wird und noch nicht als Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gehen soll. Im Prinzip ergänzt der Entwurf das derzeit geltende KWKG (KWKG 2002) dadurch, das Zubau und Modernisierung von KWK-Anlagen, die im Zeitraum ab Inkrafttreten der Novelle bis zum 31.12.2012 in Dauerbetrieb genommen werden und bestimmte Effizienzkriterien erfüllen, durch Zuschläge auf die KWK- Stromerzeugung befristet gefördert werden soll. Die Förderung bestehender Anlagen soll dagegen auslaufen wie im KWKG vorgesehen.
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