Stand: Mai 2010
Der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) ist auf Grund seiner Satzung ein Verband, der sich für die Förderung des Contracting, vorzugsweise in Deutschland, aber auch für interessierte Nachbarstaaten, engagiert. Dies drückt sowohl die Mitgliederversammlung, als auch die Struktur der Partnerunternehmen, Contractoren, Siegelträger und Interessenten aus.
Vorrangiges Ziel des VfW ist der Umweltschutz durch CO2-Reduzierung bei der Energieumwandlung. Hierzu birgt das Energiecontracting eine der wichtigsten Einsparpotentiale in sich. Er ist deshalb kein Lobby-Verband für einer der eingangs genannten Interessengruppen. Grundsätzlich wird die Ansicht vertreten, dass Contractingverträge ausgewogene Interessen darstellen sollen. Hierzu zählt, dass Contracting unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Gewinn orientiert vermarktet wird. Aber auch der Contractingnehmer soll durch die Contracting-Leistung Vorteile im Umweltschutz, beim Betrieb und in der Kostenstruktur der Wärmeversorgung erwarten dürfen.
Der VfW wird vom VfW-Präsidium, das derzeit aus drei Mitgliedern besteht, geleitet. Einem dieser Präsidiumsmitglieder obliegt die Arbeit der Geschäftsführung, die gegen Entgelt durchgeführt wird. Den übrigen Mitgliedern wird ihr Zeit- und Kostenaufwand erstattet. Die Mitgliederversammlung – als höchstes Gremium des Verbandes – wählt die Besetzung des Präsidiums. Jedes Präsidiumsmitglied muss ordentliches Mitglied des VfW sein.
Zur Umsetzung der Vereinsziele bildet der VfW satzungsgemäß Beiräte, die das Präsidium in allen Fragen - insbesondere der juristischen, steuerrechtlichen und technischen Belange, - beraten.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Beirates ist die Mitgliedschaft im VfW. Derzeit sind ein Juristischer Beirat sowie ein Beirat für Technik-Innovation-Management eingerichtet. Die Mitglieder eines Beirates werden für die Dauer von drei Jahren vom VfW-Präsidium ernannt und sollen ausgewiesene Experten in ihrem jeweiligen Fachgebiet sein. Das VfW-Präsidium schlägt ein oder mehrere Beiratsmitglieder für den Vorsitz vor, welcher durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Beirates gewählt wird. Die/der Vorsitzende des Beirates bleibt bis zu ihrem/seinem Ausscheiden aus dem Beirat oder ihrem/seinem Rücktritt vom Vorsitz während der Wahlperiode in dieser Funktion. Sie/er wird nach der Wahl vom VfW-Präsidium ernannt. Dieser nimmt auch die Abberufung des Vorsitzenden vor.
Das VfW-Präsidium ist geborenes Mitglied des Beirates. Es lässt sich im Allgemeinen durch das geschäftsführende Präsidiumsmitglied vertreten.
Im Beirat soll aus jedem Sachgebiet lediglich ein Fachmann vertreten sein. Fachgebiete sind nicht Berufsgruppen, sondern die dort unter Umständen spezialisierten Sondergebiete (z. B. im Juristischen Bereich: ein Vertreter für Gesellschaftsrecht, ein Vertreter für Umweltrecht usw.), des Weiteren soll jeweils pro Unternehmen nur ein Mitglied für den Beirat benannt werden. Der Beirat soll ganz bewusst aus einem kleinen effektiven Kreis bestehen, um die Effizienz und Schlagkraft der Beiratsarbeit zu gewährleisten.
Der VfW führt als Veranstalter Seminare, Konferenzen und Tagungen durch. Die jeweiligen Themen werden von der Geschäftsführung erarbeitet und vom Präsidium beschlossen. Die Organisation und Durchführung obliegt der Geschäftsstelle. Bei VfW-Veranstaltungen soll vorzugsweise ein Präsidiums- oder Beiratsmitglied die Tagungsleitung übernehmen, zumindest jedoch bei der Veranstaltung anwesend sein, um die Teilnehmer im Namen des VfW zu begrüßen.
Die Veranstaltungen sollen so organisiert werden, dass sie mindestens kostendeckend abgewickelt werden können. Ausnahmen sind möglich, sollen jedoch auf solche beschränkt bleiben. Vorträge bei externen Veranstaltern werden über die VfW-Geschäftsstelle organisiert und im Einzelfall abgestimmt.
Die Finanzierung des VfW erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge, Jahresentgelte und Dienstleistungen, wie Beratungen, Vorträge, Veranstaltungen und sonstige Dienstleistungen.
Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip in der notwendigen Höhe der Dienstleistungserbringung erhoben. Quersubventionen sind zu vermeiden. Sollte aus übergeordneten Gesichtspunkten die Finanzierung einer speziellen Leistung sinnvoll erscheinen, so wird hierüber durch das Präsidium ein Engagement beschlossen.
Der VfW gründet auf Vorschlag seiner Mitglieder oder assoziierten Mitglieder Landesgruppen. Die Antragstellung muss durch die zu gründenden Landesgruppen erfolgen. Es können lediglich VfW-Mitglieder den Landesgruppen angehören. Die Organisation der ersten Veranstaltungen, die Öffentlichkeitsarbeit und der Hinweis auf die neu gegründete Landesgruppe erfolgt über die Geschäftsstelle.
Mittelfristig muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Arbeiten (Organisation der Sitzungen, Erstellen der Protokolle, Außendarstellungen und ähnliche Aktivitäten) über die Landesgruppe selbst organisiert werden. Die Landesgruppe wählt einen Vorsitzenden, der dem Präsidium berichtet. Sofern Statements durch den Vorsitzenden oder ein Mitglied der Landesgruppe in Verbindung mit dem VfW abgegeben werden, so sind diese vorher mit dem Präsidium abzustimmen. Eventuell anfallende Kosten müssen durch eine Umlage in der Landesgruppe selbst gedeckt werden. Die Organisation des Kontos übernimmt grundsätzlich die VfW-Geschäftsstelle.
Zurzeit gibt es eine Landesgruppe „Berlin-Brandenburg“, eine Landesgruppe „Nordrhein-Westfalen“ sowie eine Landesgruppe „Bayern“.
Bei Bedarf werden Arbeitskreise eingerichtet. Die Einrichtung erfolgt durch das VfW-Präsidium auf Vorschlag von Mitgliedern bzw. assoziierten Mitgliedern. Auch hier sind die jeweiligen Kosten, die durch den Arbeitskreis verursacht werden durch Umlagen über den Arbeitskreis selbst zu finanzieren. Die Organisation dieser Arbeitskreise erfolgt durch die Geschäftsstelle. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitsweise des VfW eine zielorientierte, verwaltungsschlanke, effektive Aktivität darstellt. So sind z. B. aufgeblähte Verbandsaktivitäten, „Spielwiesen“ und „Luftballonprojekte“ zu vermeiden. Ein sicheres Zeichen, dass Projekte überflüssig sind, ist in der Regel fehlende Bereitschaft zur Finanzierung einer Maßnahme durch Außenstehende.
Vor Einrichtung einer neuen Struktur, eines Arbeitskreises oder einer Landesgruppe sind beiliegende Fragen der Checkliste zu diskutieren. Wenn die Arbeitskreise ihre Tätigkeiten beendet haben, so wird die Aktivität eingestellt und erst bei Bedarf wieder aktiviert. Der Arbeitskreis bleibt als solcher jedoch erhalten. Derzeit gibt es folgende Arbeitskreise:
Der Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte einen Obmann und einen stellvertretenden Obmann, der die Aktivitäten koordiniert. Die Arbeitskreise werden von einem Obmann und einem stellvertretenden Obmann geleitet. Arbeitskreise sollen nur nach gründlicher Überlegung über deren Notwendigkeit eingerichtet werden. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Arbeitskreis ist die Mitgliedschaft im VfW mit dem Status „Contractor“ oder „Partnerunternehmen“. Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Arbeitskreis-Mitgliedern obliegt dem Präsidium des VfW. Diese erfolgt in enger Absprache mit dem Obmann des Arbeitskreises. Bei Gründung eines Arbeitskreises sind Ausnahmen von dieser Regel festzulegen.
Die Mitgliederversammlung hat einen Wirtschaftsausschuss gewählt, der das Präsidium in allen wirtschaftlichen Fragen berät. Er kann bei Bedarf von der Mitgliederversammlung ermächtigt werden, rechtsgültige Verträge zu schließen. Der derzeitige Wirtschaftsausschuss besteht aus dem Präsidenten des VfW, der VfW-Geschäftsführerin (Vizepräsidentin) und einem VfW-Vereinsmitglied.
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