Definition
Als »Energieliefer-Contracting« werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt und für die Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung trägt, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, Instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft. Vorhaben, bei denen es um Energieliefer-Contracting geht, werden teilweise auch als »Anlagen-Contracting« oder »Nutzenergie-Lieferung« bezeichnet.
Synonyme
Anlagen-Contracting, Nutzenergie-Lieferung, Wärmelieferung, Energiecontracting
Philosophie
Wirtschaftlichkeit durch Investitionseinsparung, Finanzier-ungseinsparung, Betriebsführungsentlastung, Einkaufsvorteile Energie, Einkaufsvorteile Technik, Risikoverlagerung, Energie-management, Energiespargarantie (implizit), Umlagemöglichkeit
Zielgröße
minimaler Preis bei maximalem Kundenvorteil für die Lieferung fertiger Medien (Wärme, Kälte, Strom, Dampf.)
Typika
Komplettverantwortung für abgegrenzte Anlage und Nutzenergieliefer-ung Langfristverträge (10-20 Jahre), deutliche Energieeinsparung, deutliche Immissionsminderung
Refinanzierung
aus Nutzenergieverkauf u. Entgelt für Anlagenbereitstellung und Betriebsführung
Anwendungen
Bestandsbau (Sanierung) Neubau
ungeeignet für
Investitionen, welche über den Markt nicht refinanzierbar sind (Beispiel: zu hohe spezifische Kostenbelastung pro m2 Wfl.)
Rechtsquellen
AVBFernwärmeV, AVBEltV, HKVO VO, Mietrecht
Anmerkung
im Wohnungsbau auf Nutzer umlagefähig
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