24.08.2020 | Gebäudeenergiegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet
Das neue GEG wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.11.2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.
22.06.2020 | Gebäudeenergiegesetz endlich verabschiedetDer Bundestag hat endlich das GEG mit den Änderungen im EEG (Aufhebung des PV-Deckels und die 1.000m Abstandsregelung für Windkraftanlagen von Wohngebäuden) verabschiedet. Es muss noch am 03.07.2020 durch den Bundesrat.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden führt das "Energieeinspargesetz", die "Energieeinsparverordnung" und das "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" zusammen.
Die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz wird vom Contractingverband VfW und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) grundsätzlich begrüßt, ebenso einzelne Verbesserungen, darunter die beabsichtige Einführung eines Quartiersansatzes für die gemeinsame Versorgung sowie einheitlichere Vollzugsregeln. Jedoch sind vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem wachsenden öffentlichen Ruf nach ambitionierter Klima- und Energiepolitik im vorliegenden Entwurf vor allem verpasste Chancen im Sinne der Zielerreichung zu monieren.
Das BMWi hat am 23.01.2017 zur Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeladen. Der VfW begrüßt die Bemühungen, das EEWärmeG, die EnEV und das EnEG in einem Gesetz zusammenzufassen und hat zum Entwurf Stellung bezogen.