Der Verband für Wärmelieferung e.V. verfügt über ein breites Spektrum an Musterverträgen zum Contracting. Diverse Wärmelieferungsverträge, Stromlieferungsverträge und Kältelieferungsverträge stehen den Mitgliedsbetrieben (Premium-/Plus- und Basis-Mitgliedern) des VfW zum Download im internen Bereich bereit.
Das Contractinglexikon gibt dem Energielieferanten die Sicherheit, die er beim Abschluss von Verträgen braucht. Es handelt sich um ein Werk, das ihn in rechtlichen Fragen und bei der praktischen Abwicklung unterstützt.
Bis zum 01.07.2013 hatte der VfW einen Formulierungsvorschlag für eine Mietvertragsklausel zum Wahlrecht zwischen Eigenbetrieb und Wärmelieferung veröffentlicht. Durch das Inkrafttreten der Wärmelieferverordnung am 01.07.2013 ist diese Klausel nicht mehr gültig. Dafür gibt es jedoch eine andere Empfehlung.
Weiterführende Informationen:
Schlichtung, Schiedsgutachten, Mediation –
Alternativen zu Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren binden wertvolle Ressourcen im Unternehmen, kosten Zeit, Geld und Nerven. Häufig führen sie – gerade im Bereich langfristiger Verträge oder dauernden Geschäftsbeziehung – zu Ergebnissen, mit denen beide Seiten unzufrieden sind, oder die eine tiefere Störung des Verhältnisses verursachen. Im Folgenden sollen Möglichkeiten der Konfliktlösung ohne ein gerichtliches Verfahren vorgestellt werden.
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Das Seminar befähigt Energiedienstleister, Quartiersversorgung als Geschäftsmodell zu entwickeln. ... mehr
Südwärme versorgt Hightech-Unternehmen der Automobil- und Maschinenbauindustrie ... mehr
Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes weiter offen (energate)
VfW vor Ort: 23. Fachkongress Zukunftsenergien der EnergieAgentur.NRW
Spitzenausgleich zu Energie- und Stromsteuer auch für 2019 gesichert (nur VfW-Mitglieder)